Philosophie
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen! (BFH-Urteil von 1965)
Wir beraten und vertreten Sie in Ihren privaten und betrieblichen Steuerangelegenheiten.
Als Unternehmer sollten Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können, müssen aber viel Zeit aufwenden, um Ihre Buchhaltung, Steuererklärungen usw. anzufertigen. Geben Sie diese Aufgaben in kompetente Hände und arbeiten Sie künftig nur noch für Ihren Erfolg, indem Sie das tun, was Sie am besten können. Wir wollen Sie dabei unterstützen und entlasten Sie in allen steuerlichen Bereichen. Sie profitieren von unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung.
Ihre private Einkommensteuererklärung wird von uns ebenso sorgfältig bearbeitet wie Ihre betrieblichen Erklärungen.
Auf steuerliche Gestaltungen, Wahlrechte und Anträge werden wir Sie hinweisen, damit Sie die vorhandenen steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfen können.
Ihre Bescheide prüfen wir so, als seien es die für unser eigenes Unternehmen und legen bei Bedarf die notwendigen Rechtsmittel bei den Finanzbehörden ein.
Zur Durchsetzung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten vertreten wir Sie vor dem Finanzamt und bei den Gerichten.
Zu unseren Aufgaben zählen:
Erstellung der Steuererklärungen:
- Wir erstellen für Sie alle privaten und betrieblichen Steuererklärungen,
prüfen Ihre Steuerbescheide und legen in Absprache mit Ihnen die möglichen Rechtsmittel beim Finanzamt oder den Gerichten ein, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen
- Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger unterstützen wir Sie.
Steuergestaltungsberatung:
- Steuerbelastungsvergleich für verschiedene Unternehmensformen und Beratung bei Ihrer betrieblichen Steuerplanung
- Steuerliche Beratung bei der Gestaltung von Verträgen und Abwicklung bei der Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen
- Steuerliche Beratung hinsichtlich der Gestaltung Ihrer privaten Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Beantwortung Ihrer erbschafts- und schenkungssteuerlichen Fragen
- Nachfolgeplanung und Unternehmensübergang
- Anregungen zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und Subventionen
Sie sollten jederzeit in der Lage sein, einzuschätzen, wo Ihr Unternehmen wirtschaftlich/ finanziell steht. Analysen und Auswertungen helfen Ihnen, Schwachstellen zu erkennen und die richtigen betrieblichen Entscheidungen zu treffen.
Angesichts des in der Wirtschaft bestehenden und stetig wachsenden Bedarfs an anspruchsvoller Beratung unterstützen Steuerberater ihre Mandanten auf den verschiedenen betriebswirtschaftlichen Gebieten:
- Wir unterstützen Sie bei Finanz- und Liquiditätsplanung.
- Sie erhalten Vergleichszahlen.
- Wir helfen bei allen Fragen der Gestaltung und Verbesserung von Systemen des Rechnungswesens und beraten Sie bei Gründung, Umwandlung, Zusammenschluss und Ausgliederung von Unternehmen.
- Wir lösen Ihre betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Das gilt auch für den Beteiligungserwerb oder die Gestaltung der Unternehmensnachfolge..
- Die zukünftige Entwicklung der Ertragslage, der Vermögenswerte und der Liquidität eines Unternehmens werden berechnet. Entscheidungen und Auswirkungen können sicher beurteilt werden, sei es bei der Unternehmensgründung, Sanierung oder planerischen Vorschau.
- Ihre Unternehmensplanung erhält eine sinnvolle Struktur.
Betriebliche Investitionsrechnungen
Beurteilen Sie betriebliche Investitionsvorhaben aufgrund des Vermögensendwertes?
Wir erarbeiten Entscheidungshilfen sowohl für bewegliche als auch für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Wir geben Auskunft darüber, ob es vorteilhaft ist, die geplante Investition durchzuführen oder ob eine Alternativanlage lohnender ist.
Wir vergleichen verschiedene Finanzierungsformen, beispielsweise Gesellschafterdarlehen, Bankdarlehen, Leasing. Dabei werden auch steuerliche Konsequenzen aufgezeigt.
Die Auswertungen umfassen neben der Ergebnisübersicht und dem Investitionsplan auch detaillierte Zusatzauswertungen zur Investitions-, Finanzierungs- und Steuerberechnung.
Private Investitionen
Beim Hauskauf eine Rentenvereinbarung eingehen oder einmalige Zahlungen vorziehen?
Kreditangebot mit hohem Nominalzins und niedrigem Disagio oder lieber umgekehrt? Nur zwei von unzähligen Varianten, die nach der wirtschaftlichsten Lösung bei langfristigen Investitionen und Finanzierungsentscheidungen suchen. Eine optimale Empfehlung zu einer geplanten privaten Immobilieninvestition zu geben, ist zeit- und rechenintensiv. Bei der Bewältigung dieser komplexen Problematik unterstützen wir Sie. Ganz gleich, ob es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder gewerbliche Immobilien handelt, ob für Bauherren oder Erwerber.
Jahresabschlussarbeiten mit Analysen
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung der Vorschriften des Handels- und Steuerrechts. Dabei ist nicht entscheidend, ob Sie die Finanzbuchhaltung in unserem Hause bearbeiten lassen oder selbst buchen.
Schriftlicher Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss
Zusätzlich zum Jahresabschluss können Sie einen repräsentativ gestalteten Jahresabschlussbericht erhalten. Er enthält neben den Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, eine verständlich geschriebene Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Jahresabschlussbesprechung
Bilanzbesprechungen werden von uns in unserer Kanzlei oder in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses werden übersichtlich dargestellt.
Betriebliches Rechnungswesen
Sie können Ihre Finanz- und Anlagenbuchhaltung komplett durch uns bearbeiten lassen.
Finanzbuchhaltung, auch in Ihrem Hause oder im Leistungsverbund mit der DATEV e.G.
Wenn Sie die Buchhaltung selber erledigen wollen, unterstützen wir Sie auch bei der Einrichtung der Buchführung und wählen das für Sie passende Buchführungssystem aus. Möchten Sie die Finanz-, Kreditoren- oder Lohnbuchhaltung selbst erstellen, beraten wir Sie bei der Auswahl und Installation eines geeigneten EDV-Systems. Zur besseren Kostenkontrolle bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Kostenrechnung einzurichten.
Wir übernehmen für Sie die Lohn- und Gehaltsbuchführung als Ihr externes Lohnbüro.
Für Auskünfte über die sich permanent verändernden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bruttolohn- und Nettolohnberechnungen erledigen wir ebenso routiniert und rationell für Sie wie die Vielzahl der im Personalwesen geforderten Bescheinigungen und Meldungen.
In Zusammenarbeit mit der DATEV e.G. bieten wir auch die Möglichkeit der Lohndatenerfassung durch den Mandanten über das Internet (LODAS Vorerfassung Internet).
Die Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer:
Sie besteuert das, was jeder einzelne Erwerber als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigten oder Beschenkter erhalten hat. Steuerbelastungen können durch Gestaltungen optimiert werden. Bei jeder erbrechtlichen Regelung oder Schenkung sollten die Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungssteuer berücksichtigt werden.
Die Nachfolgegestaltung vollzieht sich idealerweise in folgenden Bereichen:
Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes für das Unternehmen und den Privatbereich. Vorsorge für die rechtliche Umsetzung des Nachfolgekonzeptes treffen, insbesondere durch Vorsorgevollmacht, gesellschaftsrechtliche Regelungen, Erbvertrag, Ehevertrag oder ähnliches.